Wer ist laut Mietrecht für die Treppenhausreinigung verantwortlich – und was passiert, wenn niemand putzt? Hier finden Sie klare Antworten, Checklisten und Tipps.
Wer ist laut Mietrecht für die Treppenhausreinigung verantwortlich – und was passiert, wenn niemand putzt? Hier finden Sie klare Antworten, Checklisten und Tipps.
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Jede:r kennt’s: Das Treppenhaus ist schmutzig, die Fenster staubig – doch wer ist verantwortlich? Hausverwaltung, Vermieter:in oder doch die Mieter:innen selbst? Diese Frage sorgt in Mehrfamilienhäusern oft für Spannungen. In diesem Beitrag klären wir klar und verständlich: Wie wird die Treppenhausreinigung laut Mietrecht gehandhabt, welche Pflichten bestehen und wie Sie als Eigentümer:in oder Mieter:in auf der sicheren Seite bleiben. Für Objekte in Karlsruhe und Umgebung übernehmen wir das als Treppenhausreinigung zum festen Intervall.
Laut deutschem Mietrecht ist grundsätzlich der:die Vermieter:in für die Reinigung des Treppenhauses zuständig – es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes geregelt.
Im deutschen Mietrecht ist die Vermieterin bzw. der Vermieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich – außer der Mietvertrag überträgt die Pflicht ausdrücklich auf die Mieter:innen.
💡Info: Es reicht nicht, wenn im Hausflur ein Aushang hängt, der die Mieter:innen zur Reinigung auffordert – diese Pflicht muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden sein.
Wenn Mieter:innen laut Vertrag zur Reinigung verpflichtet sind, diese aber nicht nachkommen, kann der:die Vermieter:in eine Firma beauftragen und die Kosten ggf. umlegen.
Nicht zulässig. Eine Pflicht kann nicht einseitig durch Aushänge oder Hausordnungen eingeführt werden.
Ein professioneller Reinigungsdienst sorgt für verlässliche Standards und Rechtssicherheit– für alle Beteiligten.
📌Tipp: In Eigentümergemeinschaften ist der Einsatz eines Dienstleisters oft günstiger und konfliktfreier als eine Umlage auf Mieter:innen.
Gerade in größeren Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern ist es auf Dauer sinnvoller, eine Gebäudereinigungsfirma zu beauftragen.
✅ Mehr als 3 Mietparteien im Haus
✅ Unterschiedliche Nutzungsintensität der Etagen
✅ Beschwerden über Sauberkeit häufen sich
✅ Keine einheitliche Regelung im Mietvertrag
✅ Wunsch nach rechtlicher Absicherung
Beauftragt die Vermieterin oder der Vermieter eine Firma, zählt das zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung und darf auf die Mieter:innen umgelegt werden. Voraussetzung ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, dass Betriebskosten überhaupt getragen werden. Fehlt diese Vereinbarung, bleibt die Rechnung beim Eigentümer.
Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche, weil die Betriebskostenverordnung sie als Standard vorsieht. Nennt der Mietvertrag einen anderen Schlüssel, etwa nach Personenzahl oder nach Wohneinheiten, gilt dieser. Eine Umlage pro Etage kommt vor, lässt sich aber schwer begründen und führt regelmäßig zu Rückfragen.
Wird die Reinigung erst im laufenden Mietverhältnis an eine Firma vergeben, funktioniert die Umlage nur, wenn der Mietvertrag die Position Gebäudereinigung bereits als umlagefähige Betriebskosten führt. Andernfalls braucht es eine Vertragsänderung, der beide Seiten zustimmen.
Die Rangfolge ist eindeutig. Verbindlich ist, was im Mietvertrag steht. Eine Hausordnung wirkt nur dann verpflichtend, wenn der Mietvertrag sie ausdrücklich einbezieht. Ein Aushang im Hausflur schafft für sich genommen keine Reinigungspflicht, er kann eine bestehende Regelung aber sichtbar machen und den Turnus organisieren.
Ein Plan im Hausflur beugt Streit vor, unabhängig davon, wer am Ende putzt. Diese Punkte gehören hinein.
Sobald mehrere Objekte betroffen sind, wird die Organisation aufwendiger als die Reinigung selbst. Für Bestände mit mehreren Häusern bündeln wir das in der Reinigung für Hausverwaltungen, mit einem Ansprechpartner und dokumentierten Terminen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Geht es um die Auslegung einer konkreten Klausel, hilft der örtliche Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Mietrecht weiter.
Die Treppenhausreinigung ist gesetzlich Aufgabe des:der Vermieter:in – es sei denn, der Mietvertrag regelt etwas anderes. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt sich eine transparente und einheitliche Lösung. Wer auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für einen Reinigungsdienst in Karlsruhe wie Cleanaro – professionell, zuverlässig und rechtlich sauber.
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Lieber kurz telefonieren?
Geschäftsführer Okhan Arabaci und sein Team sind für Sie persönlich erreichbar.