Wer ist laut Mietrecht für die Treppenhausreinigung verantwortlich – und was passiert, wenn niemand putzt? Hier findest Du klare Antworten, Checklisten und Tipps.
Wer ist laut Mietrecht für die Treppenhausreinigung verantwortlich – und was passiert, wenn niemand putzt? Hier findest Du klare Antworten, Checklisten und Tipps.
Teilen auf:
Jede:r kennt’s: Das Treppenhaus ist schmutzig, die Fenster staubig – doch wer ist verantwortlich? Hausverwaltung, Vermieter:in oder doch die Mieter:innen selbst? Diese Frage sorgt in Mehrfamilienhäusern oft für Spannungen. In diesem Beitrag klären wir klar und verständlich: Wie wird die Treppenhausreinigung laut Mietrecht gehandhabt, welche Pflichten bestehen und wie Du als Eigentümer:in oder Mieter:in auf der sicheren Seite bleibst.
Laut deutschem Mietrecht ist grundsätzlich der:die Vermieter:in für die Reinigung des Treppenhauses zuständig – es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes geregelt.
Im deutschen Mietrecht ist die Vermieterin bzw. der Vermieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich – außer der Mietvertrag überträgt die Pflicht ausdrücklich auf die Mieter:innen.
💡Info: Es reicht nicht, wenn im Hausflur ein Aushang hängt, der die Mieter:innen zur Reinigung auffordert – diese Pflicht muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden sein.
Wenn Mieter:innen laut Vertrag zur Reinigung verpflichtet sind, diese aber nicht nachkommen, kann der:die Vermieter:in eine Firma beauftragen und die Kosten ggf. umlegen.
Nicht zulässig. Eine Pflicht kann nicht einseitig durch Aushänge oder Hausordnungen eingeführt werden.
Ein professioneller Reinigungsdienst sorgt für verlässliche Standards und Rechtssicherheit– für alle Beteiligten.
📌Tipp: In Eigentümergemeinschaften ist der Einsatz eines Dienstleisters oft günstiger und konfliktfreier als eine Umlage auf Mieter:innen.
Gerade in größeren Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern ist es auf Dauer sinnvoller, eine Gebäudereinigungsfirma zu beauftragen.
✅ Mehr als 3 Mietparteien im Haus
✅ Unterschiedliche Nutzungsintensität der Etagen
✅ Beschwerden über Sauberkeit häufen sich
✅ Keine einheitliche Regelung im Mietvertrag
✅ Wunsch nach rechtlicher Absicherung
Die Treppenhausreinigung ist gesetzlich Aufgabe des:der Vermieter:in – es sei denn, der Mietvertrag regelt etwas anderes. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt sich eine transparente und einheitliche Lösung. Wer auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für einen Reinigungsdienst in Karlsruhe wie Cleanaro – professionell, zuverlässig und rechtlich sauber.
👉 Du willst Dein Treppenhaus sorgenfrei sauber halten? Jetzt unverbindlich beraten lassen
Lieber kurz telefonieren?
Geschäftsführer Okhan Arabaci und sein Team sind für Sie persönlich erreichbar.