Pflichten und Zuständigkeiten bei der Treppenhausreinigung laut Mietrecht

Wer ist laut Mietrecht für die Treppenhausreinigung verantwortlich – und was passiert, wenn niemand putzt? Hier findest Du klare Antworten, Checklisten und Tipps.

Reinigungskraft säubert mit Sprühflasche und Tuch das Geländer eines Treppenhauses bei der Treppenhausreinigung.
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Wer muss eigentlich laut Mietrecht das Treppenhaus reinigen?

Jede:r kennt’s: Das Treppenhaus ist schmutzig, die Fenster staubig – doch wer ist verantwortlich? Hausverwaltung, Vermieter:in oder doch die Mieter:innen selbst? Diese Frage sorgt in Mehrfamilienhäusern oft für Spannungen. In diesem Beitrag klären wir klar und verständlich: Wie wird die Treppenhausreinigung laut Mietrecht gehandhabt, welche Pflichten bestehen und wie Du als Eigentümer:in oder Mieter:in auf der sicheren Seite bleibst.

Was sagt das Mietrecht zur Treppenhausreinigung?

Laut deutschem Mietrecht ist grundsätzlich der:die Vermieter:in für die Reinigung des Treppenhauses zuständig – es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes geregelt.

Im deutschen Mietrecht ist die Vermieterin bzw. der Vermieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich – außer der Mietvertrag überträgt die Pflicht ausdrücklich auf die Mieter:innen.

💡Info: Es reicht nicht, wenn im Hausflur ein Aushang hängt, der die Mieter:innen zur Reinigung auffordert – diese Pflicht muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden sein.

Mögliche Regelungen im Mietvertrag zur Treppenhausreinigung:

  • Keine Klausel vorhanden: Verantwortung liegt bei dem:der Vermieter:in.
  • Reinigungspflicht übertragen: Nur gültig, wenn schriftlich im Mietvertrag.
  • Reinigungsplan im Anhang: Ergänzend möglich, aber nicht rechtsverbindlich ohne Erwähnung im Hauptvertrag.

Typische Konflikte und ihre rechtliche Bewertung bei der Treppenhausreinigung laut Mietrecht

1. Der Flur bleibt schmutzig – was tun?

Wenn Mieter:innen laut Vertrag zur Reinigung verpflichtet sind, diese aber nicht nachkommen, kann der:die Vermieter:in eine Firma beauftragen und die Kosten ggf. umlegen.

2. Reinigungspflicht ohne vertragliche Grundlage?

Nicht zulässig. Eine Pflicht kann nicht einseitig durch Aushänge oder Hausordnungen eingeführt werden.

3. Was tun, wenn die Reinigung unregelmäßig erfolgt?

Ein professioneller Reinigungsdienst sorgt für verlässliche Standards und Rechtssicherheit– für alle Beteiligten.

📌Tipp: In Eigentümergemeinschaften ist der Einsatz eines Dienstleisters oft günstiger und konfliktfreier als eine Umlage auf Mieter:innen.

Wann lohnt sich ein professioneller Reinigungsdienst?

Gerade in größeren Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern ist es auf Dauer sinnvoller, eine Gebäudereinigungsfirma zu beauftragen.

Vorteile:

  • Rechtssicherheit bei der Reinigungspflicht
  • Gleichbleibende Reinigungsqualität
  • Weniger Nachbarschaftsstreit
  • Klare Nachweise durch Reinigungsprotokolle

🧽Checkliste: Wann solltest Du eine Reinigungsfirma beauftragen?

✅ Mehr als 3 Mietparteien im Haus

✅ Unterschiedliche Nutzungsintensität der Etagen

✅ Beschwerden über Sauberkeit häufen sich

✅ Keine einheitliche Regelung im Mietvertrag

✅ Wunsch nach rechtlicher Absicherung

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer ist gesetzlich zur Treppenhausreinigung verpflichtet?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung bei der Vermieterin bzw. dem Vermieter. Allerdings kann diese Pflicht im Mietvertrag ausdrücklich auf die Mieter:innen übertragen werden. Ohne vertragliche Regelung bleibt die Reinigung Pflicht des:der Vermieter:in.
Nein. Eine Hausordnung oder ein Aushang im Treppenhaus reicht rechtlich nicht aus, um Mieter:innen zur Reinigung zu verpflichten. Nur eine klare und schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag ist wirksam.
Wenn im Mietvertrag eindeutig festgelegt ist, dass die Mieter:innen für die Treppenhausreinigung zuständig sind, können Vermieter:innen bei Nichteinhaltung eine Reinigungsfirma beauftragen. Die entstehenden Kosten dürfen dann anteilig auf die betroffenen Mieter:innen umgelegt werden. Fehlt jedoch die vertragliche Grundlage, trägt der:die Vermieter:in die Kosten selbst.
Ja, häufig wird ein Reinigungsplan erstellt, in dem die Mietparteien abwechselnd zuständig sind. Allerdings ist ein solcher Plan nur verbindlich, wenn er Bestandteil des Mietvertrags ist. Ist das nicht der Fall, hat er eher organisatorischen Charakter – rechtlich durchsetzbar ist er nicht.
Sobald es regelmäßig zu Streit über die Zuständigkeit kommt oder mehrere Mietparteien unterschiedliche Vorstellungen von Sauberkeit haben, schafft ein externer Reinigungsdienst Rechtssicherheit und sorgt für gleichbleibend hohe Qualität. Gerade in größeren Häusern oder Eigentümergemeinschaften ist das eine nachhaltige Lösung.

Klarheit schafft Vertrauen

Die Treppenhausreinigung ist gesetzlich Aufgabe des:der Vermieter:in – es sei denn, der Mietvertrag regelt etwas anderes. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt sich eine transparente und einheitliche Lösung. Wer auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für einen Reinigungsdienst in Karlsruhe wie Cleanaro – professionell, zuverlässig und rechtlich sauber.

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