Wer muss eigentlich laut Mietrecht das Treppenhaus reinigen?
Jede:r kennt’s: Das Treppenhaus ist schmutzig, die Fenster staubig – doch wer ist verantwortlich? Hausverwaltung, Vermieter:in oder doch die Mieter:innen selbst? Diese Frage sorgt in Mehrfamilienhäusern oft für Spannungen. In diesem Beitrag klären wir klar und verständlich: Wie wird die Treppenhausreinigung laut Mietrecht gehandhabt, welche Pflichten bestehen und wie Du als Eigentümer:in oder Mieter:in auf der sicheren Seite bleibst.
Was sagt das Mietrecht zur Treppenhausreinigung?
Laut deutschem Mietrecht ist grundsätzlich der:die Vermieter:in für die Reinigung des Treppenhauses zuständig – es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes geregelt.
Im deutschen Mietrecht ist die Vermieterin bzw. der Vermieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich – außer der Mietvertrag überträgt die Pflicht ausdrücklich auf die Mieter:innen.
💡 Info: Es reicht nicht, wenn im Hausflur ein Aushang hängt, der die Mieter:innen zur Reinigung auffordert – diese Pflicht muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden sein.
Mögliche Regelungen im Mietvertrag zur Treppenhausreinigung:
- Keine Klausel vorhanden: Verantwortung liegt bei dem:der Vermieter:in.
- Reinigungspflicht übertragen: Nur gültig, wenn schriftlich im Mietvertrag.
- Reinigungsplan im Anhang: Ergänzend möglich, aber nicht rechtsverbindlich ohne Erwähnung im Hauptvertrag.
Typische Konflikte und ihre rechtliche Bewertung bei der Treppenhausreinigung laut Mietrecht
1. Der Flur bleibt schmutzig – was tun?
Wenn Mieter:innen laut Vertrag zur Reinigung verpflichtet sind, diese aber nicht nachkommen, kann der:die Vermieter:in eine Firma beauftragen und die Kosten ggf. umlegen.
2. Reinigungspflicht ohne vertragliche Grundlage?
Nicht zulässig. Eine Pflicht kann nicht einseitig durch Aushänge oder Hausordnungen eingeführt werden.
3. Was tun, wenn die Reinigung unregelmäßig erfolgt?
Ein professioneller Reinigungsdienst sorgt für verlässliche Standards und Rechtssicherheit – für alle Beteiligten.
📌 Tipp: In Eigentümergemeinschaften ist der Einsatz eines Dienstleisters oft günstiger und konfliktfreier als eine Umlage auf Mieter:innen.
Wann lohnt sich ein professioneller Reinigungsdienst?
Gerade in größeren Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern ist es auf Dauer sinnvoller, eine Gebäudereinigungsfirma zu beauftragen.
Vorteile:
- Rechtssicherheit bei der Reinigungspflicht
- Gleichbleibende Reinigungsqualität
- Weniger Nachbarschaftsstreit
- Klare Nachweise durch Reinigungsprotokolle
🧽 Checkliste: Wann solltest Du eine Reinigungsfirma beauftragen?
✅ Mehr als 3 Mietparteien im Haus
✅ Unterschiedliche Nutzungsintensität der Etagen
✅ Beschwerden über Sauberkeit häufen sich
✅ Keine einheitliche Regelung im Mietvertrag
✅ Wunsch nach rechtlicher Absicherung
Fazit: Klarheit schafft Vertrauen
Die Treppenhausreinigung ist gesetzlich Aufgabe des:der Vermieter:in – es sei denn, der Mietvertrag regelt etwas anderes. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt sich eine transparente und einheitliche Lösung. Wer auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für einen Reinigungsdienst in Karlsruhe wie Cleanaro – professionell, zuverlässig und rechtlich sauber.
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FAQ zur Treppenhausreinigung
Wer ist gesetzlich zur Treppenhausreinigung verpflichtet?
Vermieter:innen – es sei denn, der Mietvertrag überträgt die Pflicht auf die Mieter:innen.
Darf die Hausordnung zur Reinigung verpflichten?
Nein, das geht nur über den Mietvertrag.
Was passiert, wenn Mieter:innen die Reinigungspflicht ignorieren?
Der:die Vermieter:in kann eine Reinigungsfirma beauftragen und ggf. die Kosten umlegen – aber nur bei klarer Vertragsregelung.